Schulordnung

Präambel

Die Regionale Schule „Tom Beyer“ im Ostseebad Göhren ist eine Bildungseinrichtung, die allen Schülern einen individuellen Bildungsgang ermöglicht, der den Begabungen, Fähigkeiten und der Lernbereitschaft der Schüler gerecht wird und auf der Grundlage des Grundgesetzes freiheitlich demokratische Wertvorstellungen vermittelt, die u.a. von der Achtung der Würde des Menschen bestimmt sind und jegliche Art von Gewalt ablehnen. Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung werden durch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen lt. Schulgesetz MV und einem Maßnahmenkatalog der Schule geahndet.

Die Schul- bzw. Hausordnung basiert auf den rechtlichen Grundlagen des Schulgesetzes

Mecklenburg-Vorpommern vom 15.12.2006.

  1. A/ Die SuS sind verpflichtet am Unterricht und an den sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen.

                    

B/ Die SuS haben sich auf den Unterricht vorzubereiten.

C/ Die SuS sind verpflichtet, die an sie  gestellten Aufgaben sorgfältig auszu­führen.

D/ Die SuS haben die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereitzuhalten.

2.  Esssen während der Unterrichtszeit ist untersagt. Das Trinken im Unterricht ist grundsätzlich erlaubt (Ausnahme: Computer- und Chemieraum) , Energydrinks und  alkoholhaltige Getränke sind nicht zulässig.

3. In der Pause nach der zweiten Stunde und dem 2. Unterrichtsblock begeben sich die SuS unverzüglich auf den Schulhof. Bei schlechtem Wetter begeben sich die SuS in den Klassenraum, in dem sie im folgenden Block/ Unterrichtsstunde Unterricht haben.

4. Nach dem Schulschluss (14.45 Uhr) ist das Schulgebäude zu verlassen.

5. Im Unterricht verhalten sich die SuS rücksichtsvoll und diszipliniert.

6. Die SuS leisten den Anweisungen aller an der Schule unterrichtenden LehrerInnen und dem Personal  Folge.

7. Die SuS achten das Schuleigentum.

8. Im Schulhaus und Schulgelände ist das Rauchen verboten.

9. Den SuS ist das Mitbringen von Spielzeugen untersagt.

10. Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen jeglicher Art ist verboten.

11. Das Mitführen von mobilen Telekommunikationsgeräten ist grundsätzlich gestattet unter Beachtung der „Handyordnung“. Während des gesamten Unterrichts haben diese ausgeschaltet zu sein. Die private Nutzung der WLAN Verbindungen der Schule ist unzulässig.

12. Mitteilungen, Aushänge, Befragungen, auch durch schulfremde Personen sind der Schulleitung bekanntzugeben und durch diese zu genehmigen.